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Geld nach der Rücksendung nicht zurück: Fristen und nächste Schritte

Das Paket ist längst zurück beim Shop, doch auf dem Konto tut sich nichts. Hier erfahren Sie, bis wann ein Händler erstatten muss, was er abziehen darf und wie Sie Ihr Geld bekommen, wenn er sich Zeit lässt.

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Aktualisiert am Rückgabe & Erstattung
Finger tippt auf ein Smartphone, darüber ein Einkaufswagen-Symbol mit Benachrichtigung

Bis wann muss der Händler erstatten?

Nach einem Widerruf muss der Händler Ihnen alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten (§ 357 BGB). Die Frist beginnt, sobald Ihr Widerruf beim Händler eingegangen ist. Zwei Regeln sind wichtig:

  • Zurückbehaltungsrecht: Der Händler darf die Erstattung verweigern, bis er die Ware zurückbekommen hat oder bis Sie nachweisen, dass Sie sie abgeschickt haben. Dafür genügt der Einlieferungsbeleg.
  • Gleiches Zahlungsmittel: Erstattet wird über den Weg, auf dem Sie bezahlt haben. Einen Gutschein statt Geld müssen Sie nicht akzeptieren, außer Sie haben ausdrücklich zugestimmt.

Zur Erstattung gehören der Kaufpreis und die Kosten für den Standardversand zu Ihnen. Haben Sie nur einen Teil der Bestellung zurückgeschickt, bekommen Sie den anteiligen Betrag.

Warum die Erstattung manchmal länger dauert

GrundWas Sie tun können
Die Rücksendung ist noch unterwegs oder nicht erfasstSendungsnummer prüfen. Zeigt sie „Zugestellt“, dem Shop melden.
Der Shop prüft die Ware erst im LagerBis zu 14 Tage nach dem Widerruf sind normal, danach nachhaken.
Die Bank oder der Zahlungsdienst braucht ZeitBei Kreditkarte und Lastschrift kann die Gutschrift einige Tage später sichtbar werden.
Kauf auf RechnungStatt einer Erstattung verringert sich der offene Betrag.
Teil der Bestellung fehlt im PaketDer Shop erstattet nur, was angekommen ist. Inhalt beim Verpacken fotografieren.

So bekommen Sie Ihr Geld

  1. Status prüfen. Schauen Sie im Kundenkonto nach, ob die Rücksendung als erhalten verbucht ist, und prüfen Sie die Sendungsverfolgung.
  2. Schriftlich nachfragen. Ist die Frist von 14 Tagen abgelaufen, schreiben Sie dem Shop. Nennen Sie Bestellnummer, Datum des Widerrufs und Sendungsnummer der Rücksendung und hängen Sie den Einlieferungsbeleg an.
  3. Frist setzen. Fordern Sie die Erstattung bis zu einem bestimmten Tag, etwa in sieben Tagen.
  4. Zahlungsdienst einschalten. Reagiert der Shop nicht, nutzen Sie die Möglichkeiten Ihrer Zahlungsart (siehe unten).
  5. Hilfe holen. Die Verbraucherzentralen beraten bei hartnäckigen Fällen. Sitzt der Händler in einem anderen EU-Land, hilft das Europäische Verbraucherzentrum.

Hilfe über die Zahlungsart

  • PayPal: Über das Konfliktlösungszentrum können Sie einen Konflikt melden, innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung. Einigen Sie sich nicht, stufen Sie ihn innerhalb von 20 Tagen zu einem Antrag hoch. Bei Zahlungen über „Freunde und Familie“ gibt es keinen Käuferschutz.
  • Kreditkarte: Ihre Bank kann eine Rückbelastung (Chargeback) beim Händler anstoßen, wenn eine Leistung nicht erbracht oder eine Erstattung nicht gezahlt wurde. Die Fristen legt Ihre Bank fest; handeln Sie zügig.
  • Lastschrift: Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Das löst den Streit aber nicht: Ist die Forderung berechtigt, müssen Sie trotzdem zahlen.
  • Rechnung: Zahlen Sie nur für die Artikel, die Sie behalten. Kommt eine Mahnung für zurückgeschickte Ware, widersprechen Sie schriftlich mit dem Rücksendebeleg.
  • Marktplätze: Bei Amazon hilft die A-bis-z-Garantie, bei eBay der eBay-Käuferschutz, wenn ein Händler nicht erstattet.

Darf der Händler etwas abziehen?

Nur in wenigen Fällen:

  • Wertverlust durch Benutzung: Haben Sie die Ware mehr benutzt, als zum Prüfen nötig war, darf er einen angemessenen Betrag abziehen (§ 357a BGB). Er muss das begründen.
  • Rückporto: Wenn er Sie vorher informiert hat, dass Sie die Rücksendekosten tragen, und Sie sein Etikett verwendet haben.
  • Expressversand: Bei der Hinsendung wird nur der Preis des Standardversands erstattet.

Bearbeitungsgebühren oder Abzüge für eine fehlende Originalverpackung sind dagegen nicht erlaubt.

Häufige Fragen zur Erstattung

Meine Rücksendung ist beim Händler nicht angekommen. Wer haftet?

Haben Sie die Rücksendung über das Etikett oder den vom Händler vorgegebenen Weg verschickt, trägt nach herrschender Meinung der Händler das Risiko. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie das Paket abgeschickt haben. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg deshalb immer auf.

Muss ich einen Gutschein statt Geld annehmen?

Nein. Nach einem Widerruf muss der Händler über das Zahlungsmittel erstatten, mit dem Sie bezahlt haben. Ein Gutschein ist nur in Ordnung, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.

Wie lange dauert eine Gutschrift auf der Kreditkarte?

Hat der Händler die Erstattung angewiesen, sehen Sie sie meist nach einigen Tagen, manchmal erst auf der nächsten Abrechnung. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank nach.

Kann ich den Shop bei der Verbraucherzentrale melden?

Ja. Die Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden und gehen bei wiederholten Verstößen gegen Händler vor. Sie beraten Sie auch persönlich, teilweise gegen eine Gebühr.

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Lächelnder Mann mit Smartphone in der Hand sitzt am Laptop vor einem Fenster mit Pflanzen
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