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eBay-Käuferschutz: Artikel nicht erhalten oder nicht wie beschrieben

Bei eBay kaufen Sie bei privaten und gewerblichen Verkäufern. Geht etwas schief, hilft der eBay-Käuferschutz. Hier erfahren Sie, wann er greift, welche Fristen gelten und wie Sie einen Fall Schritt für Schritt eröffnen.

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Was der eBay-Käuferschutz abdeckt

Der eBay-Käuferschutz ist ein freiwilliges Angebot von eBay. Er greift bei den meisten Käufen, wenn Sie über den Bezahlvorgang von eBay bezahlt haben, und zwar in zwei Fällen:

  • Artikel nicht erhalten: Der Artikel ist bis zum voraussichtlichen Lieferdatum nicht angekommen.
  • Artikel nicht wie beschrieben: Er ist defekt oder beschädigt, ein anderes Modell, unvollständig oder gefälscht, oder er weicht sonst erheblich von der Beschreibung ab.

Er gilt bei privaten und gewerblichen Verkäufern. Nicht geschützt sind Zahlungen außerhalb von eBay, etwa per Überweisung, über „Freunde und Familie“ bei PayPal oder mit Gutscheinkarten. Auch Fahrzeuge, Immobilien und manche Dienstleistungen sind ausgenommen.

Die wichtigste Frist: 30 Tage

Sie müssen das Problem innerhalb von 30 Tagen nach dem voraussichtlichen Lieferdatum melden. Das Datum sehen Sie in der Kaufübersicht. Wer länger wartet, kann den Fall meist nicht mehr eröffnen. Melden Sie deshalb früh, auch wenn der Verkäufer Sie um Geduld bittet; der Fall lässt sich schließen, wenn der Artikel doch noch kommt.

Artikel nicht erhalten: Schritt für Schritt

  1. Kaufübersicht öffnen. Unter „Mein eBay“ wählen Sie den Artikel, dann „Weitere Aktionen“ und „Artikel nicht erhalten“.
  2. Verkäufer antwortet. Er hat drei Werktage Zeit, Angaben zur Sendungsverfolgung zu machen, den Lieferstatus zu klären oder zu erstatten.
  3. eBay einschalten. Kommt keine Einigung zustande, können Sie eBay bitten, den Fall zu prüfen. Das ist frühestens drei und spätestens 21 Werktage nach der Meldung möglich. Achten Sie auf das Datum, das eBay im Fall anzeigt.
  4. Entscheidung. eBay prüft, ob der Verkäufer eine Zustellung an Ihre Adresse nachweisen kann. Kann er das nicht, erhalten Sie in der Regel den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten zurück.

Artikel nicht wie beschrieben: Schritt für Schritt

  1. Beweise sichern. Fotografieren Sie den Artikel, Mängel, Seriennummern und die Verpackung. Speichern Sie das Angebot als Screenshot, falls es später geändert wird.
  2. Rückgabe anfordern. In der Kaufübersicht wählen Sie „Rückgabe anfordern“ und den passenden Grund, etwa „Artikel defekt“ oder „Entspricht nicht der Beschreibung“.
  3. Verkäufer reagiert. Er kann eine Rücksendung mit Etikett anbieten, einen Ersatz schicken oder erstatten, manchmal auch eine Teilerstattung vorschlagen. Annehmen müssen Sie eine Teilerstattung nicht.
  4. Zurückschicken. Nur nach Aufforderung und mit Sendungsverfolgung. Ist der Artikel nicht wie beschrieben, trägt in der Regel der Verkäufer das Rückporto.
  5. eBay einschalten. Reagiert der Verkäufer nicht oder lehnt er ab, bitten Sie eBay, den Fall zu prüfen.

Käuferschutz und gesetzliche Rechte

Der Käuferschutz ersetzt Ihre gesetzlichen Rechte nicht, er kommt hinzu. Bei gewerblichen Verkäufern haben Sie außerdem:

  • ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen, auch ohne Mangel,
  • zwei Jahre Gewährleistung bei Neuware, bei Gebrauchtware oft ein Jahr,
  • den Schutz, dass der Verkäufer das Versandrisiko trägt.

Bei privaten Verkäufern gibt es kein Widerrufsrecht, und die Gewährleistung kann ausgeschlossen werden. Trotzdem muss der Artikel der Beschreibung entsprechen. Genau dann hilft der Käuferschutz.

Wann der Käuferschutz nicht hilft

  • Sie haben außerhalb von eBay bezahlt.
  • Die Frist von 30 Tagen nach dem voraussichtlichen Lieferdatum ist abgelaufen.
  • Sie möchten einen Artikel ohne Mangel bei einem privaten Verkäufer zurückgeben, weil er Ihnen nicht gefällt.
  • Der Artikel entspricht der Beschreibung, auch wenn Sie sich etwas anderes vorgestellt hatten.
  • Sie haben den Artikel bei Kleinanzeigen gekauft. Kleinanzeigen ist ein eigenes Unternehmen.

Häufige Fragen zum eBay-Käuferschutz

Kostet der eBay-Käuferschutz etwas?

Für Käufer nicht. Er ist bei Käufen, die über den Bezahlvorgang von eBay bezahlt werden, automatisch enthalten.

Der Verkäufer bietet mir eine Teilerstattung an. Muss ich annehmen?

Nein. Ist der Artikel nicht wie beschrieben, können Sie auch die Rückgabe gegen volle Erstattung verlangen. Eine Teilerstattung lohnt sich nur, wenn Sie den Artikel trotzdem behalten möchten.

Was passiert, wenn der Verkäufer eine Sendungsnummer nennt, das Paket aber nie kam?

eBay prüft, ob die Sendungsverfolgung eine Zustellung an Ihre Adresse zeigt. Steht dort nur „Versendet“ oder eine andere Adresse, spricht das für Sie.

Kann ich nach einer eBay-Entscheidung noch etwas tun?

Ja. Ihre gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer bleiben bestehen. Die Verbraucherzentralen beraten, wenn Sie diese durchsetzen möchten.

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